04.05.2015
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) stellt Bericht des BQS-Institutes online.
04. Mai 2015 Düsseldorf
Seit Mitte 2008 haben alle gesetzlich Krankenversicherten ab 35 Jahren die Möglichkeit, alle zwei Jahre kostenfrei ein Hautkrebsscreening beim Dermatologen oder Hausarzt durchführen zu lassen. Um die Effekte dieses Angebotes bewerten zu können, beauftragte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das BQS-Institut mit der Evaluation des Hautkrebsscreenings.
Der Evaluation lagen die Dokumentationsdaten der Jahre 2009 und 2010 zugrunde – insgesamt knapp 11 Mio. Datensätze.
Ein Einfluss des Hautkrebsscreenings auf die Sterblichkeit konnte im Rahmen der Evaluation nicht festgestellt werden.
Allerdings war damit, aufgrund der kurzen Zeitspanne seit der Einführung der Untersuchung, auch nicht zu rechnen.
Zugleich kann aber festgehalten werden, dass – beispielhaft für das Jahr 2010 – bei gut 1 % der Untersuchten ein positiver Krebsbefund gestellt wurde.
Bei 0,1 % der Gescreenten wurde gar ein Melanom (sog. "schwarzer Hautkrebs") gefunden.
Das Gutachten können Sie hier downloaden.