Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2006 die Richtlinie Dialyse zur Unterstützung eines kontinuierlichen Qualitätsverbesserungsprozesses, der durch Zusammenwirken von externer Qualitätssicherung, Einrichtungsvergleichen und von Beratung gekennzeichnet ist, beschlossen.
Die Richtlinie definiert eine Reihe von Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Ergebnisqualität in der Versorgung chronisch nierenkranker Patientinnen und Patienten in Kliniken, die entsprechende Leistungen durchführen. Ferner wird der Einsatz einer Qualitätssicherungskommission „Dialyse“ auf Seite der Kassenärztlichen Vereinigungen definiert. Ein Ziel des Projektes besteht darin, die in der Richtlinie definierten Maßnahmen vor dem Hintergrund in der Richtlinie definierter Ziele zu bewerten. Ziel der Evaluation ist es daher, eine umfassende und belastbare Informationsbasis über die Umsetzung der Richtlinie, bestehende Umsetzungshindernisse, die bisherige Zielerreichung und die Auswirkungen auf das Versorgungsgeschehen zu erhalten.