Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) evaluiert das BQS Institut das von den Haus- und niedergelassenen Hautärzten seit 2009 durchgeführte Hautkrebsscreening. Projektlaufzeit: 2011 bis 2014, aktuell: 2018 bis 2020.
Beschreibung: Seit Juli 2008 haben gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebsscreening. Dieses können sie sowohl von einem Hausarzt als auch von einem Dermatologen durchführen lassen. Die Krebsfrüherkennungsrichtlinie (KFE-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sieht eine Evaluation des Hautkrebsscreening vor. Als wesentliche Datenbasis hierfür wurden die von den Ärzten zu erstellenden Dokumentationen der Screenings verwendet. Diese Dokumentationsdaten wurden ergänzt um die Krebsregisterdaten des Robert-Koch-Instituts und die Abrechnungsdaten des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland (ZI). Auf dieser Datengrundlage wurden wichtige Faktoren zur Beschreibung des Nutzens des Hautkrebsscreening mit geeigneten statistischen Verfahren analysiert, wie z. B. der Durchdringungsgrad (Anteil der Ärzte, die am Screening teilnehmen), der Anteil der Leistungsberechtigten, der das Screening in Anspruch nimmt oder auch die Veränderung in der Anzahl der entdeckten Hautkrebsfälle.
Abschlussbericht 2009-2010: Evaluation der Screeninguntersuchungen auf Hautkrebs gemäß Krebsfrüherkennungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses