Häufige Fragen (FAQ)

Häufig gestellte Fragen

  1. Was ist unter einer Zertifizierung zu verstehen?
  2. Müssen sich die Zentren zertifizieren lassen?
  3. Was bedeutet „patientengetragene“ Zertifizierung?
  4. Welche Kriterien muss ein zertifiziertes Myastheniezentrum erfüllen?
  5. Werden auch wissenschaftlich-medizinische Erkenntnisse berücksichtigt?
  6. Was ist ein Peer-Review?
  7. Wer ist die DMG?
  8. Wer ist das BQS Institut?
  9. Mein Zentrum hat mich um Entbindung von der Schweigepflicht für die Zertifizierung gebeten. Warum?
  10. Erstellen die DMG und das BQS-Institut Gutachten zu meiner Behandlung?
  11. Wie steht es mit dem Datenschutz?
  12. Es gibt die Vereinbarungen (nach § 116b SGB V) über Anforderungen an neuromuskuläre Ambulanzen – warum führt die DMG eine zusätzliche Zertifizierung durch?
  13. Viele Krankenhäuser sind bereits nach KTQ® oder DIN EN ISO 9001 zertifiziert. Warum ist für diese Kliniken eine zusätzliche Zertifizierung erforderlich?

 

1. Was ist unter einer Zertifizierung zu verstehen?

Bei einer Zertifizierung wird geprüft, ob eine Einrichtung bestimmte Kriterien erfüllt, z. B. bestimmte Qualitätsstandards einhält. Dies geschieht in der Regel sowohl anhand von schriftlichen Dokumenten als auch durch eine Prüfung vor Ort, d. h. eine Begehung der Einrichtung durch Gutachter (sog. Audit). Wenn alle Anforderungen nachgewiesen wurden, erhält die Einrichtung darüber eine Bescheinigung, das Zertifikat.

 

2. Müssen sich die Zentren zertifizieren lassen?

Nein. Die Zertifizierung von Myastheniezentren durch die DMG ist ein freiwilliges Verfahren. Neurologische Kliniken können durch die Teilnahme ihr Engagement bei der Behandlung dieser Krankheitsbilder für Patienten, für die Öffentlichkeit und für die Kostenträger dokumentieren und nachweisen, dass sie definierte Qualitätsstandards erfüllen. Ein weiterer Vorteil ist der fachliche Austausch im Expertengespräch, welches während der Begehung des Zentrums mit den Gutachtern stattfindet und die gemeinsame Erarbeitung von Verbesserungsmöglichkeiten erlaubt.

 

3. Was bedeutet „patientengetragene“ Zertifizierung?

Das Zertifizierungsverfahren für Myastheniezentren zeichnet sich dadurch aus, dass es in der Verantwortung einer Selbsthilfeorganisation von Menschen mit dieser Erkrankung durchgeführt wird. Betroffene Patienten wissen oft aus eigener Erfahrung, welchen scheinbaren Kleinigkeiten bei der Diagnosestellung und Behandlung erhebliche Bedeutung zukommt. Diese Aspekte wurden bei der Erarbeitung der Kriterien für die Zertifizierung besonders berücksichtigt, so dass Patientensicherheit und Patientenorientierung bei diesem Verfahren einen herausragenden Stellenwert besitzen.  

 

4. Welche Kriterien muss ein zertifiziertes Myastheniezentrum erfüllen?

Bei der Zertifizierung von Myastheniezentren durch die DMG muss eine neurologische Klinik den fachlichen Anforderungskatalog der DMG erfüllen. Dieser umfasst Aspekte der Patientensicherheit, der Patientenorientierung sowie medizinisch-pflegerische Qualitätsaspekte. Details stehen als Download „Anforderungskatalog“ zur Verfügung. 

 

5. Werden auch wissenschaftlich-medizinische Erkenntnisse berücksichtigt?

Selbstverständlich werden auch evidenzbasierte Kriterien für die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität bei der Zertifikatserteilung zugrunde gelegt. Diese Kriterien wurden aus medizinischen Leitlinien und wissenschaftlicher Literatur abgeleitet und von Fachexperten mit langjähriger Erfahrung konsentiert. 

 

6. Was ist ein Peer-Review?

Unter einem Peer-Review versteht man eine Begutachtung durch Gleichgestellte (sog. Peers). Dies kann auf schriftlichem Weg erfolgen, wie z. B. das Gegenlesen wissenschaftlicher Zeitschriftenartikel durch Fachexperten anderer Einrichtungen, oder im persönlichen Gespräch. Bei der Zertifizierung von Myastheniezentren durch die DMG ist ein Expertengespräch mit Diskussion von Behandlungsstandards und Ermittlung von Verbesserungsmöglichkeiten Teil der Begehung vor Ort. 

 

7. Wer ist die DMG?

Die Deutsche Myasthenie Gesellschaft e. V. Ist eine Selbsthilfeorganisation von Menschen, welche an einem Myasthenie-Syndrom erkrankt sind. Einzelheiten sind auf der DMG-Webseite nachzulesen.

 

8. Wer ist das BQS Institut?

Das BQS Institut für Qualität und Patientensicherheit ist ein unabhängiges Institut, welches eine Vielzahl von Qualitätssicherungsprojekten konzipiert und durchführt und über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Qualitätssicherung verfügt. Details zum Institut finden Sie auf der BQS-Homepage.

 

9. Mein Zentrum hat mich um Entbindung von der Schweigepflicht für die Zertifizierung gebeten. Warum?

Im Rahmen der Vor-Ort-Begutachtung der Myastheniezentren erfolgt auch eine Diskussion einzelner Behandlungsverläufe, bei der die Einhaltung von Standards bei Krankengeschichte, Befunderhebung, Diagnoseverfahren und Therapie bewertet wird. Da eine Entfernung sämtlicher personenbezogener Daten aus den Behandlungsunterlagen mit einem sehr hohen Aufwand verbunden wäre, bittet Ihr Zentrum Sie um Ihr Einverständnis, dass Ihre Krankenakte von den Gutachtern der DMG und des BQS Instituts eingesehen werden darf.

 

10. Erstellen die DMG und das BQS Institut Gutachten zu meiner Behandlung?

Nein. Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens werden keine Gutachten zu individuellen Behandlungsverläufen, insbesondere auch nicht zur Korrektheit der bei einzelnen Patienten durchgeführten Untersuchungen oder Therapien, erstellt. Ziel der Zertifizierung ist die allgemeine Beurteilung des Vorgehens bei Patienten mit Myasthenieerkrankung in den Krankenhäusern sowie die Erarbeitung allgemeiner Verbesserungsmöglichkeiten. Die Einzelheiten der Begutachtung werden nicht veröffentlicht und dienen ausschließlich der fachlichen Diskussion sowie der Entscheidung darüber, ob die Klinik das Zertifikat als Myastheniezentrum erhält. 

 

11. Wie steht es mit dem Datenschutz?

Alle Gutachter von DMG und BQS Institut sind verbindlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und werden keine Angaben aus der Patientenakte, welche Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, an Dritte weitergeben. Weder Ihre Behandlungsunterlagen noch Auszüge oder Kopien verlassen die Klinik. Es erfolgt keine Speicherung von Patientendaten bei der DMG oder dem BQS Institut. 

 

12. Es gibt die Vereinbarungen (nach § 116b SGB V) über Anforderungen an neuromuskuläre Ambulanzen – warum führt die DMG eine zusätzliche Zertifizierung durch?

Mit der Konkretisierung von Sprechstunden für neuromuskuläre Erkrankungen nach § 116 b SGB V ist eine Grundversorgung für Patienten geschaffen, die an angeborenen oder erworbenen Erkrankungen der neuromuskulären Einheit leiden. Bei der Myasthenia gravis, dem LEMS und anderen seltenen bzw. sehr seltenen Erkrankungen der neuromuskulären Signalübertragung handelt es sich jedoch um eine Untergruppe der neuromuskulären Erkrankungen. Um eine adäquate Behandlung auf dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens gewährleisten zu können, sind daher spezielle Kenntnisse erforderlich und hohe Anforderungen an die Expertise von Zentren für Myasthenieerkrankungen zu stellen.

 

13. Viele Krankenhäuser sind bereits nach KTQ® oder DIN EN ISO 9001 zertifiziert. Warum ist für diese Kliniken eine zusätzliche Zertifizierung erforderlich?

Zertifizierungen nach den genannten Systemen bestätigen, dass das Qualitätsmanagement eines Krankenhauses definierten Anforderungen entspricht. Die Zertifizierung nach dem Anforderungskatalog der DMG verfolgt einen anderen, krankheitsspezifischen Ansatz, bei dem speziell die für die Behandlung von Myastheniepatienten wichtigen Qualitätsaspekte eine Prüfung unterzogen und Verbesserungspotenziale aufgezeigt werden. Das Verfahren der DMG kann dadurch auf die besonderen Bedürfnisse dieser Patientengruppe eingehen.

 

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