28.04.2022
Berlin, 27. April 2022 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat zwei Berichte des BQS Instituts abgenommen und deren Veröffentlichung beschlossen. Untersucht hatte das Institut zum einen die Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse, zum anderen die Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma; gefragt wurde jeweils nach Zielerreichung und Umsetzung der Richtlinien sowie nach möglichen Hindernissen.
Die Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma ist seit dem Jahr 2008 in Kraft. Die Untersuchung des BQS Instituts stellte jedoch fest, dass sie trotzdem noch nicht flächendeckend von allen Krankenhäusern umgesetzt wird. Ein Problem, das die befragten Krankenhäuser in diesem Zusammenhang nannten, stellen insbesondere die Anforderungen im Personalbereich dar. Der G-BA wird sich die Erkenntnisse der Evaluation ansehen und beraten, wie sie in die Weiterentwicklung der Richtlinie einbezogen werden können.
Die Untersuchung der Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse kam zu dem Ergebnis, dass das Verfahren der externen Qualitätssicherung geeignet ist, die Versorgungsqualität von Menschen mit einer chronischen Nierenerkrankung zu verbessern. Zugleich zeigte die Evaluation praktische Umsetzungsprobleme bei der Dokumentation in den Dialyse-Einrichtungen auf und stellte im untersuchten Zeitraum Verbesserungsbedarf beim Messen und Darstellen der Versorgungsqualität fest. Mittlerweile ist die untersuchte Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse durch eine neue Richtlinie abgelöst worden.