Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2010 die Richtlinie Kinderherzchirurgie zur Sicherung und Förderung der Qualität in der medizinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten mit angeborener oder in der Kindheit erworbener Herzkrankheit beschlossen.
Die Richtlinie definiert eine Reihe von strukturellen und personellen Anforderungen an Krankenhäuser, die entsprechende Leistungen durchführen. Ferner werden Maßnahmen zur Sicherung der Prozess- und Ergebnisqualität sowie der Einsatz eines Nachweisverfahrens definiert. Ein Ziel des Projektes besteht darin, die in der Richtlinie definierten Maßnahmen vor dem Hintergrund in der Richtlinie definierter Ziele zu bewerten. Ziel der Evaluation ist es daher, eine umfassende und belastbare Informationsbasis über die Umsetzung der Richtlinie, bestehende Umsetzungshindernisse, die bisherige Zielerreichung und die Auswirkungen auf das Versorgungsgeschehen zu erhalten. Ferner stellen Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Richtlinie einen wichtigen Aspekt der Evaluation dar.