Dr. Lukas Kwietniewski, BQS Institut
BQS-Projektleitung QS Reha® -Verfahren
Das QS-Reha®-Verfahren zielt darauf ab, alle Rehabilitationseinrichtungen und stationären Vorsorgeeinrichtungen in die vergleichende externe Qualitätssicherung einzubeziehen. Im Rahmen des Verfahrens werden die Qualitätsbereiche der Struktur- und Prozessqualität, der Ergebnisqualität und der Patientenzufriedenheit erfasst und ausgewertet.
Träger des seit 2000 voran getriebenen Verfahrens ist der GKV-Spitzenverband; Auftragnehmer verschiedene wissenschaftliche Institute, die die methodische Entwicklung und Erprobung der QS-Instrumente verantworten. Die BQS ist als unabhängiges Institut mit der Auswertung nach §299 Abs. 3 SGB V auch für die dritte Phase des Verfahrens bis 2021 beauftragt worden.
Im Auftrag der gesetzlichen Krankenversicherung führt das BQS-Institut die externe Qualitätssicherung der medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen durch (QS-Reha®-Verfahren). In der dritten Phase ist geplant, die stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendrehabilitation ab 2018 in das QS-Reha®-Verfahren einzubeziehen.
Das Verfahren basiert zum einen Teil auf der Erhebung der Struktur- und Prozessqualität durch Befragung der ca. 600 teilnehmenden Fachabteilungen. Visitationen in 5% der Fachabteilungen validieren die gemachten Angaben. Außerdem wird die Prozess- und Ergebnisqualität durch Befragung von bis zu 150 Patienten pro Fachabteilung zu Beginn und zum Ende der Rehabilitation gemessen. Dabei alternieren Phasen der Qualitätsmessung mit Zwischenzeiten zur Umsetzung der Qualitätsverbesserungen in den Einrichtungen. Im Rahmen dieser Aufgabe führt die BQS auch Schulungen von Teilnehmern durch.
"Das QS-Reha®-Verfahren ist bereits heute ein gelebtes Qualitätsinstrument, das zur Verbesserung der Qualitätsdimensionen führt und zum anderen Einrichtungen mit guter Leistung belohnt. Denn die Berichte des Verfahrens können von allen Krankenkassen eingesehen werden und haben einen direkten Einfluss auf die qualitätsorientierte Belegung und natürlich auch Vertragsgestaltung zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern". Kurt M. Lang, Geschäftsführer des BQS Instituts
Weiterführende Informationen zum Verfahren erhalten Sie auf der Homepage www.qs-reha.de oder sprechen Sie uns direkt an.