04.02.2022
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Oktober 2021 das BQS Institut beauftragt, die Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme (üFMS) zu evaluieren.
Zur Erfüllung des in § 136a Absatz 3 Satz 3 SGB V geregelten Auftrags bestimmt der G-BA Anforderungen an üFMS, die in besonderem Maße geeignet erscheinen, Risiken und Fehlerquellen in der stationären Versorgung zu erkennen, auszuwerten und zur Vermeidung unerwünschter Ereignisse beizutragen. Diese Anforderungen bilden die Grundlage für die Vereinbarung von Zuschlägen für Krankenhäuser, die sich an üFMS beteiligen (§ 17b Absatz 1a Nummer 4 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes).
Ziel der Evaluation ist es, die Auswirkungen der Anforderungen nach deren Inkrafttreten im Juli 2016 zu untersuchen. Die Ergebnisse der Evaluation wird der G-BA für die Weiterentwicklung der Richtlinie heranziehen.