Evaluation der einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesysteme (üFMS-B) im Krankenhausbereich veröffentlicht

09.04.2024

Berlin, 21.03.2024 – Die Umsetzung der Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme (üFMS-B) im Krankenhausbereich wurde vom BQS Institut im Auftrag des G-BA evaluiert. Das Gutachten wurde nun freigegeben und steht auf www.bqs.de zur Verfügung.

Die Bestimmung von Anforderungen an üFMS trat am 05. Juli 2016 durch Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Kraft. Ziel ist es, erkannte Risiken in der stationären Versorgung auf einer internen Plattform mit anderen Krankenhäusern zu kommunizieren, so dass bestimmte unerwünschten Ereignisse in der Versorgung vermieden werden können (§ 1 Absatz 1, üFMS-B). Aufgabe der Evaluation war es zu untersuchen, in welchem Umfang üFMS existieren, die dieser Bestimmung entsprechen, wie viele Einrichtungen an diesen Fehlermeldesystemen teilnehmen und inwieweit die in dieser Bestimmung genannten Ziele von üFMS auch tatsächlich erreicht werden (§ 6 üFMS-B). Um diese Fragestellungen beantworten zu können, wurden die Aktivitäten der üFMS und der teilnehmenden Krankenhäuser rückblickend seit Einführung der üFMS B im Jahr 2016 bis zur Abgabe des Evaluationsberichts im Dezember 2023 wissenschaftlich analysiert.

Die Ergebnisse der Evaluation zeigen, dass die als konform identifizierten neun üFMS die Anforderungen gemäß § 3 der üFMS-B tatsächlich auch umsetzen. Allerdings kann nur für einen Teil der Krankenhausstandorte gezeigt werden, dass die Informationen zu Risiken und Fehlerquellen in der Versorgung zur Vermeidung unerwünschter Ereignisse führten. Im Vergleich zur Situation vor Inkrafttreten der Bestimmung ist ein deutlicher Anstieg der Teilnahme an üFMS sowie der Meldungen innerhalb der üFMS zu verzeichnen. Knapp die Hälfte der Krankenhausstandorte beschreibt eine Verbesserung der Patient:innen-Versorgung. Der Mehrwert entsteht oft auch in der Kombination aus internem, vertraulichem CIRS und dem Austausch solcher Berichte über die üFMS. Allerdings werden die in der Bestimmung formulierten Ziele und potentiellen Verbesserungen noch nicht flächendeckend umgesetzt. Die Nutzung der Vorteile von üFMS von einem noch größeren Kreis an Krankenhäusern ist in einer Weiterentwicklung der üFMS-B anzustreben.

Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme (üFMS-B) finden Sie hier.

Gutachten des BQS Institutes finden Sie hier.

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